Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist in § 6 der Satzung des TUSEM Essen geregelt.
Mitglied des TUSEM kann jeder Bürger/jede Bürgerin werden, der/die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Ausnahmen sind zugelassen. Über sie entscheidet das Präsidium. Die Aufnahme in den Verein setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der bei Jugendlichen bis zu 18 Jahren der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Es ist berechtigt, ihn ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Ein abgelehnter Antrag kann erst nach einem Jahr erneuert werden.
Die Mitgliedschaft beginnt nach Zahlung von drei Monatsbeiträgen. Die Höhe der Beiträge und die Art der Zahlungsweise werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod des Mitgliedes, den Ausschluss, den freiwilligen Austritt und die Auflösung des Vereins.
Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist dem Präsidium schriftlich anzuzeigen. Die Beitragspflicht besteht weiter bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Präsidium oder einem Abteilungsvorstand beantragt werden.
Über den Antrag beschließt der Beirat. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Beiträgen trotz Mahnung länger als sechs
Monate im RĂĽckstand ist, bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Satzung und bei unehrenhaftem Betragen innerhalb und auĂźerhalb des Vereins.