Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist in § 6 der Satzung des TUSEM Essen geregelt.

Mitglied des TUSEM kann jeder Bürger/jede Bürgerin werden, der/die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Ausnahmen  sind  zugelassen.  Über sie entscheidet  das  Präsidium.  Die Aufnahme  in den  Verein  setzt einen schriftlichen  Antrag voraus,  der bei Jugendlichen  bis zu 18 Jahren  der schriftlichen  Zustimmung  der Erziehungsberechtigten  bedarf.  Über  den  Aufnahmeantrag  entscheidet  das  Präsidium.  Es  ist  berechtigt, ihn ohne Angaben  von Gründen  abzulehnen.  Ein abgelehnter  Antrag  kann  erst  nach  einem  Jahr  erneuert werden.

Die Mitgliedschaft  beginnt nach Zahlung von drei Monatsbeiträgen.  Die Höhe der Beiträge und die Art der Zahlungsweise  werden von der Mitgliederversammlung  festgelegt.
Die  Mitgliedschaft  erlischt  durch  Tod  des  Mitgliedes,  den  Ausschluss,  den  freiwilligen  Austritt  und  die Auflösung des Vereins.

Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist dem Präsidium schriftlich anzuzeigen. Die Beitragspflicht besteht weiter bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres.

Der  Ausschluss  eines  Mitgliedes  kann  vom  Präsidium  oder  einem  Abteilungsvorstand  beantragt  werden.
Über den Antrag beschließt der Beirat. Ein Mitglied  kann ausgeschlossen  werden,  wenn  es mit seinen  Beiträgen  trotz  Mahnung  länger  als sechs
Monate im RĂĽckstand ist, bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Satzung und bei unehrenhaftem Betragen innerhalb und auĂźerhalb des Vereins.